Welche
Grenzen hat ein tierärztlicher Hausbesuch?
Aus Strahlenschutzgründen ist das Röntgen in Wohnräumen nicht zulässig. Daher müssen Patienten, sollte eine Röntgenaufnahme erforderlich
sein, von mir überwiesen werden. Das gleiche gilt für verunfallte Tiere. Nach einer Erstversorgung müssen Ihre Lieblinge, um innere Verletzungen ausschließen zu können, gegebenenfalls für
weiterführende Untersuchungen und Behandlungen in eine Tierklinik gebracht werden. ... denn
die Gesundheit Ihres Tieres und dessen Genesung stehen hier an erster Stelle !!!
Alle oben genannten Regelungen basieren auf der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte.
Im Zweifelsfall gilt die jeweils neuere Version der GOT gegenüber den hier aufgeführten Darstellungen.