​​Tierärztliche Behandlungen bei Ihnen zu Hause

  1. Was ist ein Hausbesuch?

    Bei einem Hausbesuch kommt der Tierarzt zu Ihnen nach Hause. Ihr Tier bekommt die Behandlung, die dem Stand der Wissenschaft entspricht, genau wie in einer stationären Praxis. Die wichtigsten Untersuchungen lassen sich direkt bei Ihnen zu Hause durchführen.
    Die für die Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres notwendigen Utensilien werden im Praxisauto mitgeführt. 


     
  2. Welche Kosten entstehen bei einem Hausbesuch?

    Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte. Für einen Hausbesuch ist in der Gebührenordnung exakt festgeschrieben, was der Tierhalter bezahlen muß. Daher fällt bei einem Hausbesuch neben den Behandlungsgebühren Wegegeld an. Im minimalen Fall sind dies 3,50€ (zzgl. MwSt.) pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00€ (zzgl. MwSt) [§2 Satz 1 GOT].  

    Bei zusätzlich notwendigen Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemißt sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen des normalen Satzes.

    Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so wird das Wegegeld anteilig berechnet.

    Auf Wunsch berechne ich Ihnen die Fahrtkosten, welche bei einem Hausbesuch für Sie anfallen, bei der Terminvergabe. Sind mehrere Hausbesuche geplant, reduzieren sich die Kosten für das Wegegeld.

    Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Satz 1 GOT auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Satz 2 GOT bis zum Vierfachen. Zusätzlich steht dem Tierarzt abweichend von § 2 Satz 1 GOT eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro Netto (Notdienstgebühr) zu.

    Ab der neue GOT vom 22.11.2022 gibt es eine zusätzliche Gebühr, die der Tierarzt verrechnen muß. Sie wird in der GOT Laufende Nr. 40 beschrieben mit "Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren". Die Berechnung ist aktuell 34,50€ zzgl. MwSt. .


     
  3. Welche Zahlungsarten sind möglich?

    Bitte haben Sie Verständnis, dass Hausbesuche von mir nur gegen Barzahlung erfolgen können!

     
  4. Werden Operationen bei Ihnen zu Hause durchgeführt?

    Wundbehandlungen und kleine Eingriffe werden von mir bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Invasive Operationen werden aber aus hygienischen und medizintechnischen Gründen nicht durchgeführt. Sollten größere Operationen notwendig sein, so wird an eine kooperierende Tierarztpraxis/Tierklinik überwiesen. Auf Wunsch wird auch der Transport dorthin von mir übernommen.

     
  5. Welche Grenzen hat ein tierärztlicher Hausbesuch?

    Aus Strahlenschutzgründen ist das Röntgen in Wohnräumen nicht zulässig. Daher müssen Patienten, sollte eine Röntgenaufnahme erforderlich sein, von mir überwiesen werden. Das gleiche gilt für verunfallte Tiere. Nach einer Erstversorgung müssen Ihre Lieblinge, um innere Verletzungen ausschließen zu können, gegebenenfalls für weiterführende Untersuchungen und Behandlungen in eine Tierklinik gebracht werden. ... denn die Gesundheit Ihres Tieres und dessen Genesung stehen hier an erster Stelle !!!
     
    Alle oben genannten Regelungen basieren auf der aktuellen Gebührenordnung  für Tierärzte.
    Im Zweifelsfall gilt die jeweils neuere Version der GOT gegenüber den hier aufgeführten Darstellungen.
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Copyright Dr. med. vet. Babette Dürr, www.Kleintierpraxis-Erlangen.de, Tel. 09131 - 82 77 129 / Mobil 0172-74 36 36 7